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Unsere Corona Buchungsbedingungen

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Unsere Corona Buchungsbedingungen

Unsere Corona Buchungsbedingungen

Für ein sicheres Reiseerlebnis – aktuelle Änderungen

Für Reisen bis einschließlich 31. März 2023 gilt weiterhin folgende Corona-Regelung:

Damit wir alle auch möglichst sicher unterwegs sein können, wird der SPD-ReiseService zukünftig alle Reisen unter 2G-Bedingungen anbieten. Die Teilnahme an unseren Reisen wird nur geimpften* oder genesenen* Gästen möglich sein.

Die Einreisebestimmungen und Vorschriften einzelner Länder können natürlich abweichen. Falls diese von unseren Bedingungen abweichen, informieren wir euch rechtzeitig per separater Post oder mit den Reiseunterlagen. Unsere Bedingungen ersetzen in keinem Fall staatliche Gesetze oder Verordnungen, sondern setzen nur einen Mindeststandard.

Im Interesse aller Reisenden bitten wir darum, sich vor Reiseantritt selbst zu testen, auch aus Verantwortung gegenüber den Mitreisenden.

Diese Regelung gilt bis auf Widerruf für alle Reisen, die ab dem 1. Juni 2022 beginnen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Verordnungen entfallen für alle Neubuchungen ab dem 15. April 2022 die besonderen Corona-Stornobedingungen und es gelten uneingeschränkt unsere Reisebedingungen. Für alle bereits bestehenden Buchungen gilt selbstverständlich die Kulanz-Regelung weiterhin.  

*Anerkannt sind Impfungen mitAstraZeneca,BionTech/Pfizer, Moderna oder Johnson & Johnson. Die Zweitimpfung, bzw. die Einmalimpfung mit dem Präparat von Johnson & Johnson, muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Entsprechende, amtlich anerkannte Nachweise müssen mitgeführt werden (z.B. Corona-Warn-App, CovPass-App oder EU-Zertifikate). Der positive COVID-19-Befund darf bei Genesenen mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt sein. 

Wichtiger Hinweis:

Ab 1. April 2023 werden für alle Reisen, die vom SPD-Reiseservice durchgeführt werden, die 2G-Bedingungen aufgehoben. Das bedeutet, der Nachweis einer Impfung oder einer Genesung ist nicht mehr erforderlich. Die Einreisebestimmungen und Vorschriften einzelner Länder können natürlich abweichen.

Allgemeine Hinweise zu unserem Umgang mit COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 11. März 2020 den Pandemie-Fall ausgerufen, da sich die rasante Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 von Zentralchina auf über 110 Länder ausgedehnt hat. Um die Ausbreitung einzudämmen, haben viele Länder teils drastische Maßnahmen ergriffen, die natürlich deutliche und unmittelbare Auswirkungen auf den internationalen Reiseverkehr haben.

In dieser Situation unternehmen wir jede Anstrengung, um Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste im Rahmen der behördlichen Einschätzungen bestmöglich zu schützen.

Dazu gehören fortlaufende Lage-Beobachtung und Information: Ständig verfolgen wir die fortlaufende Ausbreitung des Virus und informieren uns über neue Entwicklungen in betroffenen Ländern. Wir stehen in engem Kontakt mit den Fluggesellschaften, unseren örtlichen Agenturen und unseren Fremdenführern und Reiseleitern.

Sollte wider Erwarten einer unserer Gäste auf einer Reise erkranken, können sich unsere Reiseleiter und wir auf die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und ggf. unserem weltweit tätigen Krisendienst verlassen.

Grundsätzlich führen wir nur Reisen in Länder und Regionen durch, die wir als sicher betrachten. Da die jeweiligen Einschränkungen in den Reiseländern höchst unterschiedlich sein können, ist es unmöglich eine globale Lösung zu finden. Wir passen unsere Maßnahmen der jeweiligen Situation im Zielland an. Sobald es in einem Land einschränkende Hinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Auswärtigen Amtes gibt oder neue Einreisebestimmungen erlassen werden, reagieren wir umgehend, bieten erweiterte Umbuchungs- oder Stornorechte an oder sagen Reisen ganz ab.

Wir beobachten die Situation aufmerksam weiter, informieren über Entwicklungen in den einzelnen Reiseländern und ergreifen alle für das Wohl unserer Gäste erforderlichen Maßnahmen.

Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Gäste stehen bei uns stets an erster Stelle.

Reiseabsagen: 
Wenn wir eine Reise absagen müssen, weil wir sie nicht mehr durchführen können, es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das entsprechende Zielland gibt oder es die Sicherheitslage nicht zulässt, erstatten wir die bereits gezahlten Beträge in vollem Umfang. Das gilt für alle bestehenden Buchungen zum Zeitpunkt der Reiseabsage. 

Reisen im Freundeskreis – gemeinsam Mee(h)r erleben!

Du erreichst uns Montag bis Freitag
von 9:00 bis 17:00 Uhr