Reiseversicherungen

HANSE MERKUR - VERSICHERUNGEN

Hanse Merkur – Versicherungen

Vergessen Sie bei Ihrer Urlaubsplanung die Sicherheit nicht! Damit Sie die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei und unbeschwert erleben können, ist ein umfassender Reiseschutz unverzichtbar!

REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG + URLAUBSGARANTIE

Reise-Rücktrittsversicherung
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.

Versicherte Gründe sind z. B. Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel und Kurzarbeit.

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens,

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Erstattung der Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird. Ebenso für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise. Auch der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der ersten Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten acht Reisetage, später anteilig, wird erstattet.

Bei Reiseunterbrechung: die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen.

Bei verspäteter Rückreise: Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR bzw. die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von   öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als zwei Stunden

Versicherte Gründe sind z. B. schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, erheblicher Schaden am Eigentum, Verkehrsmittelverspätung, Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort.

Selbstbehalt siehe oben.

Prämie

SPD-RUNDUM-SCHUTZ (FÜR REISEN BIS 31 TAGE)

Reise-Rücktrittsversicherung

Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktrittsversicherung oben.

Reise-Krankenversicherung (kein Selbstbehalt)

Erstattung der Kosten für: ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, unfallbedingte Hilfsmittel den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland

Reisegepäck- Versicherung (kein Selbstbehalt)

Versicherungssumm für Einzelpersonen 2.000,– EUR

Notfall-Versicherung

Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können, z. B. Kostenübernahme für einen Krankentransport an den Wohnort bis max. 2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen.

Fahrradschutz:

Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR– Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,– EUR

Die Notrufzentrale der Hanse Merkur ist weltweit an 365 Tagen – auch an Sonn- und Feiertagen – 24 Stunden rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Weltweiter Notruf-Service auf Reisen:

Aus dem Ausland: Telefon +49 40 5555–7877

Innerhalb Deutschlands: Telefon 040 5555–7877

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (max. innerhalb der ersten acht Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.

Leistungsbeschreibung siehe oben.

Prämie (bis 31 Tage)

SPD-LAST-MINUTE-SCHUTZ (FÜR REISEN BIS 31 TAGE)

  • Reise-Krankenversicherung
  • Notfall-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reise-Unfallversicherung

    Leistungsbeschreibungen siehe oben

   Prämie (bis 31 Tage)

CORONA-REISESCHUTZ 

Reise-Rücktrittsversicherung

Stornokostenabsicherung vor der Reise bei

  •  häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  •  Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am
    Tag der Hinreise.

Erstattung

  •  der entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten
  • des Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
  • der Hinreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Reisepreisabsicherung während der Reise bei

  • Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am
    Tag der Rückreise

Erstattung

  • der nicht genutzten Reiseleistungen 
  • des vollen Reisepreises bei Abbruch in der 1. Hälfte der Reise (max. bis 8. Reisetag)
  • der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
Es fällt keine Selbstbeteiligung an
 
Risikopersonen
Als Risikopersonen bezeichnen wir:
  • Personen, die mit der versicherten Person gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
Der Corona-Reiseschutz und Übernahme des Selbstbehalts kann nur ergänzend zu Ihrer HanseMerkur Reiseversicherung, die eine Reise-Rücktrittsversicherung beinhaltet, gebucht werden.

   Prämie (bis 45 Tage)