Der SPD-ReiseService ist bemüht, ihre Website https://spd-reiseservice.de/ sowie weitere eigenständige Internetauftritte unterhalb dieser Domain (Subdomains) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage hierfür ist:
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in der jeweils gültigen Fassung,
- Die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen basiert (European Accessibility Act – EAA).
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://spd-reiseservice.de/ und ihre Subdomains sowie die dort angebotenen digitalen Dienstleistungen für Verbraucher gemäß § 1 Abs. 2 BFSG.
2. Beschreibung der digitalen Dienstleistungen
Der SPD-ReiseService stellt über ihre Website folgende digitale Dienstleistungen bereit, die unter die Anforderungen des BFSG fallen können:
- Reiseangebote anzeigen und durchsuchen
Nutzer können verschiedene Reisearten inklusive Reisedaten, Zielen und Preisen anzeigen und filtern lassen. Dabei werden neuste Empfehlungen und Angebote direkt übersichtlich gelistet. - Online-Reisebuchung
Es ist möglich Reisen inklusiver Auswahl von Kabinen, Zimmern und Zusatzleistungen zu buchen. Dazu zählen unter anderem auch zu buchbaren Leistungen wie Komfort-Upgrades für Flüge oder individuelle Abflughafenbuchungen. - Reisekataloge & Broschüren
Über die Seite ist es möglich Kataloge und Broschüren als PDF oder E-Book Format runterzuladen. Außerdem gibt es eine Funktion, um sich gedruckte Exemplare kostenlos nach Hause liefern zu lassen. - Kontakt- und Online-Serviceangebote
Nutzer können über verschiedene Formulare Kontakt mit dem Service Team aufnehmen. Zudem bietet SPD an, als Vermittler für Tochter-Reiseveranstalter aufzutreten.
Diese Angebote werden fortlaufend im Hinblick auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit verbessert (§ 3 BFSG).
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist teilweise barrierefrei im Sinne der Anforderungen des § 3 BFSG. Eine vollständige Umsetzung ist in Arbeit. Identifizierte Einschränkungen sind im Folgenden dokumentiert.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Derzeit bestehen unter anderem folgende Barrieren:
- Nicht alle PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei formatiert.
- Einige Formularfelder auf unserer Website verfügen derzeit noch nicht über eindeutig zugeordnete Beschriftungen (Labels).
- Einzelne Textbereiche, die über Bildern oder Farbverläufen platziert sind, weisen derzeit noch nicht in allen Darstellungen ein ausreichendes Kontrastverhältnis auf.
- Auf einzelnen Seiten sind Bilder derzeit ohne Alternativtext eingebunden, ohne eindeutig als dekorativ gekennzeichnet zu sein.
- Einige verlinkte Bilder auf der Website enthalten derzeit keinen alternativen Text, der den Zweck des Links beschreibt.
- Einige Seiten der Website verfügen derzeit noch nicht über einen klar strukturierten und aussagekräftigen Seitentitel (<title>-Tag), der den jeweiligen Seiteninhalt präzise beschreibt.
- Einige Formularfelder auf der Website identifizieren ihren Zweck derzeit nicht programmatisch über das autocomplete-Attribut.
- Auf einzelnen Seiten wird identischer Linktext für unterschiedliche Zieladressen verwendet.
- Einige Formularsteuerelemente wie Eingabefelder oder Dropdowns heben sich visuell nicht ausreichend von ihrer Umgebung ab.
5. Geplante Maßnahmen
- Überarbeitung vorhandener PDFs nach barrierefreien Standards
- Erstellung barrierefreier Dokumentvorlagen
- Verbesserung der Kontrastverhältnisse, Struktur und semantischen Auszeichnung
- Ergänzung und Korrektur von Alternativtexten
- Optimierung der Bedienbarkeit interaktiver Elemente
- Durchführung interner Schulungen zur barrierefreien Gestaltung
6. Überprüfung der Barrierefreiheit
Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung durch die necom Werbeagentur GmbH mithilfe automatisierter Prüfwerkzeuge der Firma:
Silktide Ltd.
17 Brunel Parkway, Derby DE24 8HR, Vereinigtes Königreich
Es wurden 41 exemplarische Webseiten und 25 PDF-Dokumente analysiert – u. a. in Bezug auf:
- Lesbarkeit durch assistive Technologien (Screenreader)
- Tastaturbedienung und Fokussteuerung
- Farbkontraste und Skalierbarkeit
- Struktur und semantische Lesbarkeit von Inhalten
7. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und zuletzt am 18.06.2025 aktualisiert. Sie basiert auf der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage.
8. Kontakt und Feedback
Die technische Umsetzung und Planung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit erfolgte durch die necom Werbeagentur GmbH im Auftrag von SPD-ReiseService.
Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für die Barrierefreiheit und diese Erklärung liegt bei der SPD-ReiseService.
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
https://spd-reiseservice.de/kontakt/
9. Marktüberwachungsbehörde nach BFSG
Für digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG ist die folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: 030 18 527-0
Website: https://www.bmas.de
10. Unternehmensangaben
SPD-ReiseService
Wilhelmstr. 140, 10963 Berlin
Geschäftsführer: Björn Kufahl
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 70305
Ust. Nr.: DE122116115
W-IdNr. DE122116115-00001